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FAQ

Wir beantworten gerne Ihre Fragen

In unseren umfangreichen Prospekunterlagen informieren wir Sie detailliert über das jeweilige Projekt. Hier finden Sie eine Auflistung der FAQ’s – der allgemein häufig gestellten Fragen und den dazu gehörigen Antworten für Ihren Immobilienkauf bei KOHLBACHER.

Themen:

Sollten dennoch Fragen offen bleiben, steht Ihnen unser Verkaufsteam gerne zur Verfügung.


Fragen und Antworten zum KOHLBACHER-Immobilienkauf

Wie komme ich zu einer Immobilie (Haus oder Wohnung) von KOHLBACHER?

Einfach zu Ihrem gewünschten Projekt die detaillierten Verkaufsunterlagen online über das Anfrageformular anfordern, einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren, die individuelle Finanzierung abklären (lassen) und die Ausstattungsmöglichkeiten in unserem Ausstattungszentrum in Langenwang besichtigen. Danach liegt die Kaufentscheidung nur noch bei Ihnen …

Welche Vorteile habe ich als EigentümerIn einer Immobilie?

Der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung in einer guten Lage zählt zu den sichersten und unter Umständen ertragreichsten Investitionen im Leben. Darüber hinaus sollten Sie bedenken, dass Eigentum gleichzeitig eine private Altersvorsorge darstellt, da nach Rückzahlung der eventuellen Finanzierung nur noch die Betriebskosten anfallen und damit eine erhebliche monatliche Fixbelastung (wie Miete) wegfällt.

Ist der Fixkaufpreis nach Baufortschritt zu zahlen?

Nein. Der gesamte Fixkaufpreis wird von KOHLBACHER während der Bauphase vorfinanziert und ist erst nach Schlüsselübergabe an KOHLBACHER zu überweisen. Bei Kaufvertragsunterfertigung (nach Ausstattungsende) muss nur die Zahlungs- /Finanzierungsform feststehen und der Fixkaufpreis samt Kaufnebenkosten (z. B. mittels Bankgarantie) beim Treuhänder besichert werden. Dieser veranlasst nach Haus-/Wohnungsübergabe die Zahlung an KOHLBACHER.

Kann es möglicherweise zu Baukosten- oder Bauzeitüberschreitungen kommen?

Nein. Wir garantieren Ihnen einen Fixpreis und einen genauen Übergabezeitpunkt.

Fallen neben Grunderwerbsteuer, Grundbucheintragung und Vertragserrichtung noch weitere Kosten für den Haus-/Wohnungskauf an?

Neben den üblichen Bankspesen für die Finanzierung fallen keine weiteren Kosten an.

Ist für die Aufschließung des Grundstücks und für diverse Anschlüsse (Kanal, Wasser etc.) noch mit zusätzlichen Kosten zu rechnen?

Nein. Auch alle Aufschließungs- und Anschlusskosten sind bereits im Fixpreis inkludiert.

Wie kann ich die Doppelbelastung von meiner derzeitigen Miete und der Kreditrückzahlung für das neue Eigenheim bewältigen?

Da der Fixkaufpreis erst bei Übergabe an KOHLBACHER zu zahlen ist, kann diese Doppelbelastung entfallen.

Kann die Umsatzsteuer vom Fixkaufpreis ausgewiesen werden?

Alle im Prospekt angeführten Kosten und Preise sind natürlich Inklusivpreise; eine Aufteilung des Fixkaufpreises in Haus- und Grundstückskosten oder die separate Ausweisung der Umsatzsteuer ist nicht möglich. Dasselbe gilt für Wohnungen, außer bei explizit als „Anlegerprojekt“ bezeichneten Projekten.

Kann für die Wohnung oder das Haus um eine Förderung beim Land angesucht werden?

Seitens KOHLBACHER werden die Häuser und Wohnungen frei finanziert angeboten und sind keine Förderungsmöglichkeiten berücksichtigt worden.

Kann ich das Haus oder die Wohnung auch vermieten oder weiterverkaufen?

Als EigentümerIn ist es ausschließlich Ihre Entscheidung, ob Sie das Haus selbst nutzen, weitervermieten oder wieder verkaufen.

Gibt es KOHLBACHER-Immobilien auch zum Mieten oder mit Miet-/Kaufoption?

Nein. Die von KOHLBACHER direkt angebotenen Immobilien stehen immer nur zum Kauf. KOHLBACHER baut als Bauunternehmen auch für Gesellschaften, welche die Wohnungen zur Miete anbieten, wie zum Beispiel bei der Europacity Leoben. Natürlich nutzen private Käufer KOHLBACHER-Wohnungen und -Häuser ebenso als Wertanlage und vermieten diese weiter, die Vergabe dieser Immobilien erfolgt über den jeweiligen Eigentümer und nicht über KOHLBACHER.

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Fragen und Antworten zu Bauthemen und Gewährleistung

Welche Grundrissänderungen sind möglich (schwarze vs. graue Wände)?

Die in den Grundrissen grau dargestellten Wände sind nichttragende Wände und somit großteils flexibel, während die schwarzen Wände (oft tragende) Massivwände darstellen. Gerne können wir die Umsetzbarkeit allenfalls gewünschter Grundrissänderungen/Wandverschiebungen mit Ihnen in der Beratung klären.

Ist die Außenansicht oder Fensteraufteilung veränderbar?

Nein. Das jeweilige Projekt wird/wurde in der in diesem Prospekt dargestellten Form geplant, eingereicht und baugenehmigt. Baubehördlich relevante Änderungen sind daher nicht möglich.

Ist es möglich Eigenleistungen zu erbringen?

Nein. Die Häuser und Wohnungen werden von uns bereits im bezugsfertigen Zustand übergeben. Die Erbringung von Eigenleistungen während der Bauphase ist aus organisatorischen und gewährleistungsrechtlichen Gründen nicht möglich.

Mit welchen Herstellern arbeitet KOHLBACHER zusammen?

KOHLBACHER führt nicht nur den Großteil der Arbeiten mit eigenen Mitarbeitern durch, sondern stellt auch sehr viele Bauteile und Produkte selbst her. Sollte es sich in einzelnen Bereichen jedoch um Zukaufprodukte handeln, setzt KOHLBACHER auf langjährige Zusammenarbeit mit namhaften Herstellern, um auch im Falle einer Produktreklamation eine schnelle und unkomplizierte Behebung sicherstellen zu können.

Gibt es Gewährleistung und wie lange?

Selbstverständlich. Die Gewährleistungsfrist ist unterschiedlich lang, je nachdem ob es sich um eine bewegliche oder unbewegliche Sache handelt. Bei beweglichen Sachen (z. B. Möbel) beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre, bei unbeweglichen (also nahezu alle Bauleistungen) 3 Jahre.

Wann steht der Übergabezeitpunkt fest?

Da wir sämtliche Bauleistungen fast ausschließlich mit eigenen Mitarbeitern ausführen, können wir die Bauzeit (unter Berücksichtigung einer witterungsbedingten Reserve) sehr genau einschätzen. Damit Sie genügend Zeit für Ihre Planung (Kündigungsfristen etc.) haben, erfahren Sie daher bereits bei Kaufvertragsunterzeichnung die späteste Übergabewoche. Sollten wir die witterungsbedingte Reserve nicht oder nur zum Teil benötigen, werden Sie mindestens 14 Tage vorher über einen allfälligen früheren Fertigstellungszeitpunkt von uns verständigt.

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Fragen und Antworten zur Außenanlage

Gibt es Vorschriften für die Zaunerrichtung / Bepflanzung / Gartengestaltung etc.

Die meisten Gemeinden haben über örtliche Bebauungsvorschriften oder Bescheide gewisse Vorgaben oder Einschränkungen definiert, die zu berücksichtigen sind. Es geht hier beispielsweise oft um Einschränkungen hinsichtlich der Höhe und Blickdichtheit einer Einfriedung bzw. deren Fundamentausführung oder umgekehrt um Mindestanforderungen hinsichtlich Begrünung / Bepflanzung. Wenden Sie sich daher vor Ihren Planungen direkt an die zuständige Behörde.

Warum sind Böschungen im Garten eingezeichnet und müssen diese so ausgeführt werden?

Auch wenn ein Grundstück bei der Besichtigung mit freiem Auge nahezu eben aussieht, ergeben sich gerade bei größeren Baufeldern oft Höhenunterschiede von mehreren Metern von einem Grundstücksende zum anderen. Da nicht nur diese Höhenunterschiede zwischen den Gebäuden ausgeglichen werden müssen, sondern auch andere Gesichtspunkte (z. B. Kanalanschlusshöhe) und behördliche Vorgaben zu berücksichtigen sind, ist die Ausführung von Böschungen und eine oft unterschiedliche Anzahl an Eingangsstufen erforderlich. Aufgrund der Bodenbeschaffenheit sind im Zuge der Ausführung noch Änderungen möglich.

Kann ich mir von KOHLBACHER bei Bedarf gleich ein Fundament oder eine Stützmauer mit Zaun oder andere Anbauten / Zubauten mitbauen lassen?

Unser Leistungsumfang bezieht sich nur auf die im Prospekt angeführten und baubehördlich genehmigten Bauleistungen. Unabhängig davon können die persönlichen Einfriedungswünsche der einzelnen Eigentümer und der davon betroffenen Nachbarn mit den von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlichen baurechtlichen Vorgaben von uns nur schwer in Einklang gebracht werden. Daher ist es wesentlich zielführender, wenn die neuen Nachbarn nach Hausübergabe Ihre Pläne aufeinander abstimmen und womöglich gemeinsame Bauleistungen bei örtlichen Anbietern in Auftrag geben.

Ab wann bin ich EigentümerIn einer KOHLBACHER-Immobilie und kann mit meinen geplanten Ergänzungswünschen (Gartengestaltung, Einfriedung (nur im Hausbau), etc.) starten?

Nach der Übergabe sind Sie sofort EigentümerIn des Hauses oder der Wohnung und können mit der behördlichen Abklärung bzw. Umsetzung Ihrer Gestaltungswünsche beginnen.

Welche Leitungen sind am / im Grundstück vorhanden?

Grundsätzlich müssen alle Häuser zumindest mit Trinkwasser, Heizung, Strom und einer Telekommunikationsleitung versorgt und mit Schmutz- und Regenwasserkanal entsorgt werden. Je nach Haustyp und den verfügbaren Anschlusspunkten nach außen ergeben sich dann für jedes Haus / Grundstück unterschiedliche Rohr- und Kabelführungen. Da sich hier jedoch während der Bauphase Änderungen ergeben können, kann ein entsprechender Leitungsführungsplan erst bei Hausübergabe übermittelt werden. Wir bitten um Verständnis, dass individuelle Änderungswünsche bei der Leitungsführung nicht berücksichtigt werden können. Bei Wohnbauten ist ggf. auf eine darunterliegende Tiefgarage Rücksicht zu nehmen.

Wo werden Verteilerkästen und Kanaldeckel situiert?

Zu den erwähnten Leitungsführungen kommen noch die dazu erforderlichen ober- und unterirdischen technischen Anlagenteile (wie Kanal- und Sickerschächte, Verteilerkästen, etc.), die meist auch auf den Privatgrundstücken situiert werden. Da diese meist für mehrere Häuser zusammengefasst werden und die genaue Situierung von den Untergrundverhältnissen und den Vorgaben der Versorger abhängt, kann den Erwerbern auch hier keine Mitplanungsmöglichkeit angeboten werden.

Kann ich nach Übergabe meines Hauses einen Pool errichten?

Das können wir Ihnen für einen im Boden eingebauten Pool aufgrund möglicher Leitungen und Schächte im Garten und/oder baugesetzlicher Einschränkungen leider nicht beantworten. In vielen Fällen sollte dies aber (zumindest unter Inkaufnahme der allenfalls erforderlichen Verlegung einer störenden Leitung / Einrichtung sowie nach ev. behördlicher Abklärung) durchaus möglich sein.

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Sie haben noch offene Fragen und suchen weiter Antworten zum Immobilienkauf bei KOHLBACHER?
Kontaktieren Sie unser Verkaufsteam über das Anfrageformular oder gerne auch telefonisch unter 03854/6111-6.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

KOHLBACHER Verkaufsteam